Genealogische Zusammenstellung der Familie Steger vom linken Niederrhein

Die Rheinlande nach dem Wiener Kongress 1815

Rheinlande nach 1815

Nach dem Zusammenbruch der französischen Herrschaft Ende 1813 ging die Initiative des politischen Handelns am gesamten Niederrhein an Preußen über, das durch den Wiener Kongress territorial gesehen das gesamte Rheinland (wie auch Westfalen) zugesprochen bekam. Das heißt, Preußen gewann nicht nur die bereits 1794 in seinem Besitz befindlichen Territorien (Herzogtum Kleve, Fürstentum Moers und Herzogtum Geldern) sowie die in der napoleonischen Ära gewonnenen Gebiete (Essen, Werden, Elten, Teile des Fürstbistums Münster) zurück. Vielmehr trat es das Erbe aller anderen rheinischen Territorialherren an, indem es auch die ehemals kurkölnischen und bergisch-jülichschen Besitzungen sowie die ehemaligen Kleinherrschaften am Niederrhein übernahm. Es ist bekannt, dass der preußische König diese ,Wacht am Rhein' weder angestrebt noch ohne Bedenken angenommen hat, doch Preußen war die einzige Macht, die ein ausreichendes Gegengewicht gegen mögliche neue französische Ansprüche garantieren konnte.
Bereits im März 1814 wurde als provisorische Verwaltungseinheit das , Generalgouvernement Niederrhein' eingerichtet, das vom Generalgouvernement Nieder- und Mittelrhein' abgelöst wurde. 1815 wurden dann aus den rheinischen Gebieten zunächst zwei Provinzen geschaffen. Die nördliche Provinz Jülich-Kleve-Berg' knüpfte in ihrer Namensgebung noch an die alten und vorrevolutionären Territorien an. Sie hatte ihren Sitz (Oberpräsidium) in Köln und bestand aus den Regierungsbezirken Düsseldorf, Kleve und Köln. Der Regierungsbezirk Kleve wurde allerdings aus Ersparnisgründen bereits 1821 wieder aufgelöst und dem Regierungsbezirk Düsseldorf zugeschlagen. Die erheblich größere südliche Provinz, die ,Provinz Niederrhein', hatte ihren Sitz in Koblenz und um-fasste die Regierungsbezirke Koblenz, Aachen und Trier. Nach unserem heutigen Verständnis des Begriffes Niederrhein ist es äußerst befremdlich, dass gerade die südliche Provinz ,Provinz Niederrhein' hieß, und die Tatsache, dass sie bis nach Saarbrücken reichte, lässt ihre Bezeichnung unangemessen erscheinen. Doch diese Einteilung und Namensgebung hatte ohnehin keinen Bestand. Denn 1822 wurden beide Oberpräsidialbezirke zu einer gemeinsamen Provinz vereinigt, für die sich ab 1830 der Name ,Rheinprovinz' einbürgerte. Verwaltungszentrum der neuen Provinz und damit Sitz des Oberpräsidenten wurde Koblenz. Die Rheinprovinz wurde erst nach dem Zweiten Weltkrieg endgültig aufgelöst und ging in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz auf.
Neben den umfangreichen Gebietsgewinnen musste Preußen 1815 allerdings auch eine territoriale Einbuße am Niederrhein hinnehmen. Laut Beschluss des Wiener Kongresses fielen die westlich der Maas gelegenen Teile des ehemaligen , Herzogtums Geldern preußischen Anteils' sowie ein schmaler Streifen östlich der Maas (im Abstand der , Kanonenschusslinie') an das neugegründete Königreich der Niederlande (vgl. Seite , Geldern nach 1815'). Außerdem verlor Preußen die ehemaligen klevischen Exklaven sowie kleinere Grenzgebiete nördlich und westlich von Elten an die Niederlande (vgl. Seite , Grenzveränderungen bei Elten und Zyfflich 1816 und 1949-1963').

Quelle:
Hantsche Atlas zur Geschichte des Niederrheins, Essen 2004
Literatur:
Literatur:
HEINZ-K. JUNK, Das Großherzogtum Berg. Zur Territorialgeschichte des Rheinlandes und Westfalens in napoleonischer Zeit, in: Westfälische Forschungen, Bd. 33, 1983, S. 29-83; GREGOR HÖVELMANN, Die Preußische Verwaltungsorganisation am linken Niederrhein bis zum Ende des Regierungsbezirks Kleve, in: Meinhard Pohl (Hg.), Raumordnung am Niederrhein. Kreisreformen seit 1816, Wesel 1975, S. 15-22; MEINHARD POHL, Heimatbewußtsein und politische Raumordnung am unteren Niederrhein 1753-1975, in: Dieter Geuenich (Hg.), Der Kulturraum Niederrhein, Bd. 2: Im 19. und 20. Jahrhundert, Bottrop und Essen 1997, S. 69-86.
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