Genealogische Zusammenstellung der Familie Steger vom linken Niederrhein

Das Roer-Departement 1808

Roerdepartement 1808

Von dem Unterpräfekten des Arrondissements Kleve, dem ehemaligen katholischen Theologen und Mainzer Philosophieprofessor Anton Josef Dorsch (1758-1819), der zunächst den Jakobinern nahe gestanden hatte, erschien 1804 in französischer Sprache eine umfangreiche Beschreibung des Roer-Departements. Dieser Statistique du Departement de la Roer (Cologne, An XII) war auch eine Karte beigegeben, die allerdings in einigen Einzelheiten korrigiert werden muss. Dorschs Aufstellungen und Beschreibungen ermöglichen aber, die Organisation und Verwaltungsstruktur des Roer-Departements nachzuvollziehen.
Das 1798 eingerichtete Roer-Departement war das nördlichste und größte der vier rheinischen Departements. Es bestand hauptsächlich aus ehemals preußischen, kurkölnischen und jülischen Territorien, umfasste aber auch die Reichsstädte Köln und Aachen sowie weitere Klein-Territorien wie die Herrschaften Dyck, Myllendonk, Wickrath, Hoerstgen und die Abteien Burtscheid und Kornelimünster, insgesamt 30 ehemalige deutsche Herrschaftsbereiche. Seine Ausdehnung betrug mehr als 300 Quadratmeilen (= über 5.000 Quadratkilometer), seine Bevölkerung über eine halbe Million Einwohner. Im Norden grenzte es an die 1795 errichtete Batavische Republik (ab 1806 Königreich Holland), im Süden an die rheinischen Departements ,Rhein und Mosel' und ,Saar', im Westen an inzwischen ebenfalls französisches Gebiet, die Departements ,Ourthe' und ,Meuse-inférieure' (Niedermaas); seine Ostgrenze war der Rhein, bis 1808 auch der Brückenkopf Wesel Teil des Roer-Departements wurde.
Wie jedes Departement war auch das Roer-Departement in Arrondissements eingeteilt, die nach ihren Verwaltungssitzen benannt waren: Aachen, Köln, Krefeld und Kleve; Aachen war zugleich Departement-Hauptstadt. Mit Ausnahme des Arrondissements Aachen, das direkt dem Präfekten unterstand, wurden die Arrondissements von einem Unterpräfekten geleitet. Jedes Arrondissement war in Kantone gegliedert, die in der Regel mehrere Gemeinden (mairies) umfassten. Im Falle von Aachen, Köln, Krefeld und Viersen waren wegen der Größe dieser Städte allerdings Kantonshauptstadt und Gesamtkanton identisch. Bei den Kantonen erfolgte vielfach eine Anlehnung an die alte Ämter-Einteilung.
Diese völlig durchorganisierte staatliche Administration entsprach mit ihrer konsequenten Stufengliederung dem in Frankreich nach der Revolution eingeführten System. Im Vergleich zu der vorherigen deutschen Verwaltungsstruktur war die französische Administration effektiver, ließ aber weniger Raum für die Selbstverwaltung. Dennoch ermöglichte sie eine größere Rechtsgleichheit. Dazu trug bei, dass jeder Kanton einen Friedensrichter und jedes Arrondissement ein Zivil- und ein Strafgericht hatte. Außerdem bestanden als höhere Instanz Appellationsgerichtshöfe, für Strafsachen in Aachen, für Zivilsachen in Lüttich. Das Recht wurde kodifiziert, die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz garantiert, wie auch der Anspruch auf einen mündlichen Prozess, der allerdings in französischer Sprache stattfinden musste.

Quelle:
Hantsche Atlas zur Geschichte des Niederrheins, Essen 2004
Literatur:
WOLFGANG SCHIEDER (Hg.), Säkularisation und Mediatisierung in den vier rheinischen Departements 1803-1813, Teil I: Einführung und Register (= Forschungen zur deutschen Sozialgeschichte, Bd. 5), Boppard 1991; Anton Josef Dorsch, Statistique du Département de la Roer, Köln 1804; SABINE GRAUMANN, Französische Verwaltung am Niederrhein. Das Roerdepartement 1798-1814, Essen 1990; IRENE FELDMANN, Der Niederrhein in der,Franzosenzeit'. Die französische Verwaltung im Departement Roer 1798-1814, in: Dieter Geuenich (Hg.), Der Kulturraum Niederrhein, Bd. 2: Im 19. und 20. Jahrhundert, Bottrop/Essen 1997, S. 49-68.
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